Deutschlandticket und Schülerfahrkosten

Schülerfahrkosten werden für den Besuch folgender Bildungsgänge übernommen:

  1. Bildungsgänge für Schüler/Schülerinnen ohne Berufsausbildungsverhältnis in Vollzeitform
  2. Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung in Vollzeitform
  3. Bezirksfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen, wenn der monatliche Eigenanteil von 50,- Euro überschritten wird
  4. Bildungsgänge der Berufsfachschule
  5. Bildungsgänge der Fachoberschule (Fachoberschulklassen 11 und 12 S).

Nicht übernommen werden Fahrkosten:

  1. Für den Besuch der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis (Ausnahme Bezirksfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen),
  2. der Bildungsgänge für Schüler/Schülerinnen ohne Berufsausbildungsverhältnis in Teilzeitform,
  3. der Fachschule (Ausnahme Fachschule für Sozialpädagogik und Fachschule für Heilerziehungspflege),
  4. der Fachoberschulklassen 12 B und 13.

Weitere Informationen zu Schülerfahrkosten finden Sie unter: Merkblatt Schülerfahrkosten

Alle Formulare müssen am Computer ausgefüllt werden. Bitte die Unterschriften nicht vergessen!

1. Situation: Deutschlandticket (regelmäßige Nutzung von Bus und Bahn) – nur für Vollzeitschüler

Bitte füllen Sie den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten und den Deutschlandticketantrag aus. Antrag Übernahme Schülerfahrkosten

Den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten bitte zweimal ausdrucken und unterschreiben!

Den Antrag für das Schokoticket bei der Vestischen Straßenbahnen GmbH finden Sie hier: Deutschlandticket Aboantrag Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

Schülerinnen und Schüler, die an beiden Schulstandorten (Marl und Haltern) unterrichtet werden, müssen zusätzlich noch die Bescheinigung über den Schulbesuch an beiden Standorten einreichen: Bescheinigung Schulstandorte Marl und Haltern
Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

2. Situation: PKW-Nutzung – nur für Vollzeitschüler:

Dieser Antrag ist nur möglich, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen nicht zumutbar:

    • Wenn die Länge der einfachen Fußwegstrecke zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Haltestelle mehr als 2 km beträgt,
    • wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindung für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet über 3 Stunden in Anspruch nimmt,
    • wenn der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss,
    • wenn bei Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt.

Die Benutzung eines Privatfahrzeuges ist in der Regel nur von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels notwendig. Der Kreis Recklinghausen als Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste und zumutbare Beförderungsart. Bitte füllen Sie den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten aus. Antrag Übernahme Schülerfahrkosten
Den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten bitte zweimal ausdrucken und unterschreiben!

Nach Bewilligung des Antrags füllen Sie bitte den Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten aus: Antrag Erstattung Schülerfahrkosten
Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

3. Situation: Bei PKW-Nutzung bzw. YoungTicket – nur für Schülerinnen der Bezirksfachklassen (T-SU; B-FB*; Z-ZT*):

Bitte füllen Sie den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten aus: Antrag Übernahme Schülerfahrkosten Den Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten bitte zweimal ausdrucken und unterschreiben!

Nach Bewilligung des Antrags füllen Sie bitte den Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten aus: Antrag Erstattung Schülerfahrkosten Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

Bitte füllen Sie ebenfalls das Formular zum Nachweis der Anwesenheit an Schultagen aus: Anwesenheitsliste Anlage Erstattung Schülerfahrkosten Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

4. Situation: Praktikumsfahrten (für Vollzeitschüler)

Grundantrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten. Bitte zweimal ausdrucken und unterschreiben! Antrag Übernahme Schülerfahrkosten

Nach Bewilligung des Antrags füllen Sie bitte den Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten aus: Antrag Erstattung Schülerfahrkosten Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!

Nachweis des Praktikumsbesuchs: Praktikumsbescheinigung Bitte einmal ausdrucken und unterschreiben!