Die Ausbildung erfolgt zum einen Teil in der Schule, u. a. im schuleigenen Café und in den Schulküchen. Ein anderer Teil findet in außerschulischen Lernorten statt. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet insgesamt mindestens 16 Wochen Blockpraktika. Diese werden durchgeführt in den Bereichen Hauswirtschaft und Nahrungs- und Gastgewerbe ( z.B. in Hotels, Bistros, Cafés, Altenheimen, Großküchen, Tagungshäusern, Dienstleistungsagenturen und Catering-Unternehmen) aber auch in Krankenhäusern, Wohngruppen sowie Privathaushalten.
Am Ende der Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung mit zwei schriftlichen Prüfungen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
In den Bildungsgang werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) erfüllt haben und mindestens über den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen.
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung übernehmen u.a. in der Gastronomie, im Nahrungsmittelgewerbe oder auch im Stations- und Wohnbereichsservice Aufgaben in der Gästebewirtung bzw. in der Produktion und Versorgung sowie im Service und im Verkauf. Die Ausbildung zur/m Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung kann bei einer späteren Ausbildung im Bereich Ernährung angerechnet werden und das 1. Ausbildungsjahr ersetzen. Ein erfolgreicher Abschluss mit guten Leistungen verbessert deutlich die Chancen, einen guten, weiterqualifizierenden Ausbildungsplatz zu erhalten.
Stundentafel | ||
---|---|---|
Berufsbezogener Lernbereich | U | O |
Bereichsspezifische Fächer
| 6
| 3
|
Mathematik | 2-3 | 2-3 |
Englisch | 2-3 | 2-3 |
Berufsübergreifender Bereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 2-3 | 2-3 |
Religionslehre | 1-2 | 1-2 |
Sport/Gesundheitsförderung | 1-2 | 1-2 |
Politik/Gesellschaftslehre | 1-2 | 1-2 |
Differenzierungsbereich | 1-6 | 1-6 |
Wochenstunden gesamt | 32-35 | 32-35 |
Situation aus dem Unterricht