




Am Ende der Jahrgangsstufe 12 findet das Fachschulexamen und ggf. die Fachhochschulreifeprüfung nach zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen in Englisch und Mathematik statt.
Am Ende des Berufspraktikums erfolgt die fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloqu-iums. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Fachhochschulreife zuerkannt.
Bedingung für die Aufnahme ist der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife.
Zusätzlich ist
nachzuweisen. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist erforderlich.
Mit der Fachhochschulreife kann an jeder Fachhochschule studiert werden. Mit der staatli-chen Anerkennung als Erzieherin/ als Erzieher kann man aber auch in einer sozialpädagogi-schen Einrichtung wie z.B. Kindergarten, Heim, Wohngruppe arbeiten.
Stundentafel | 11 | 12 |
|---|---|---|
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 2 | 2 |
Naturwissenschaften | 3 | 3 |
Politik/Gesellschaftslehre | 1 | 1 |
Englisch | 2 | - |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich: | ||
Sozialpädagogische Theorie & Praxis | 9 | 9 |
Differenzierungsbereich | ||
Schulbauernhof, Medienarbeit, umweltpädagogisches Forum etc. | 6 | 4 |
Mathematik | 2 | - |
Bildungsbereiche der Kinder- und Jugendarbeit | ||
musisch-kreative Gestaltung / Spiel | 6 | 6 |
Sprache / Medien | 3 | 3 |
Natur/ kulturelle Umweltbildung | 1-2 | 1-2 |
Gesundheit / Bewegung | 2 | 2 |
Religionslehre / Religionspädagogik | 2 | 2 |
Projektarbeit | - | 4 |
Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Insgesamt 16 Wochen | ||
Wochenstunden gesamt | 35-39 | 35-39 |