





Der Unterricht gliedert sich in den fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Bereich. Die Fächer im fachrichtungsbezogenen Bereich sind in Lernfelder gegliedert. Sie werden je nach Schwerpunkt, Betriebs- oder Labortechnik, inhaltlich differenziert.
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang sind der Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (z.B. Chemie-, Lack-, Biologie-, Physiklaborant/in, Chemikant/in, Pharmakant/in, PTA, CTA, BTA..., lebensmitteltechnologische Berufe), das Vorliegen eines Berufsschulabschluss-zeugnisses, soweit der Besuch der Berufsschule für die Berufsausbildung notwendig war und eine einjährige berufliche Tätigkeit (Nachweis kann auch während der Fachschulausbildung nachgewiesen werden). Abweichend hiervon kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von fünf Jahren vorweisen kann. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Auszubildende im letzten Drittel ihrer Ausbildung in die Fachschule aufgenommen werden. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in Zweifelsfällen mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeich-nung „Staatlich geprüfte/r Chemietechniker/in“ zu führen. Durch eine Zusatzprüfung kann der Studie-rende mit dem Abschluss ebenfalls die Fachhochschulreife erwerben. Die Berechtigung als betriebli-cher Ausbilder tätig zu werden, kann im Rahmen einer Weiterbildung erworben werden.
Fächer |
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Fachrichtungsübergreifender Lernbereich |
Kommunikation |
Betriebswirtschaft |
Fremdsprache |
Personalführung/Arbeitsrecht |
Soziologie/Politik |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
Prozessanalyse und –planung (LF 1, 5) |
Prozessentwicklung und –durchführung (LF 2, 6) |
Betriebliches Management (LF 3, 4, 7) |
Projektarbeit |
Gesamtunterrichtsstundenzahl über vier Jahre
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