





Die Studierenden können zwischen der Teilzeitform (Abendform), Dauer der Ausbildung 4 Jahre und der Vollzeitform, Dauer der Ausbildung 2 Jahre wählen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang sind der Abschluss in einem einschlä-gigen Ausbildungsberuf (z.B. Chemie-, Biologielaborant/in; CTA, BTA, oder PTA; Chemie-kant und Pharmakant), das Vorliegen eines Berufsabschlusszeugnisses, soweit der Besuch der Berufsschule für die Berufsausbildung notwendig war und eine einjährige berufliche Tä-tigkeit (Nachweis kann auch während der Fachschulausbildung erbracht werden). Der Schul-leiter entscheidet über die Aufnahme in Zweifelsfällen mit Zustimmung der oberen Schulauf-sichtsbehörde.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule wird die Berechtigung verliehen, die Be-rufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Biogentechniker/in“ zu führen. Durch eine Zusatzprü-fung kann der Studierende mit dem Abschluss ebenfalls die Fachhochschulreife erwerben.
Stundentafel | |
|---|---|
Fachrichtungsbezogener Bereich | |
Bioinformatik | 120 |
Biochemie | 200 |
Analytische/Instrumentelle Chemie | 200 |
Mikrobiologie | 200 |
Biologische Verfahrenstechnik /
| 120 |
Genetik und Gentechnologie | 200 |
Zellbiologie | 120 |
Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik | 120 |
Qualitätsmanagement | 120 |
Projektarbeit/Betriebspraktika | 320 |
Fachrichtungsübergreifender Bereich | |
Deutsch/ Kommunikation | 120 |
Politik/Gesellschaftslehre | 80 |
Englisch | 120 |
Personalführung/Arbeitsrecht | 120 |
Betriebswirtschaft | 120 |
Differenzierungsbereich | |
Mathematik | 120 |
Gesamtstunden: | 2400 |